Gluecksspiel-Recht

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Re: Entenrennen - pfiffige Idee oder doch Lotterie

geschrieben von Bernd am 31.07.2004 um 21:22:49

Ja, gut, wenn man den Faktor "Glück" durch den Faktor "Geschick" ersetzen kann, dann ist das vielleicht kein Glückspiel mehr im Sinne des StGB.

Ich kann mir praktisch aber nicht vorstellen, wie man eine Plastikente ohne den Einbau eines Motors so "tunen" kann, dass es nicht mehr vom Zufall abhängig ist, dass sie als erste, dreizehnte oder 2.341 durchs Ziel geht. Ich schätze Sie hatten tatsächlich einfach nur GLÜCK!

Bei der Mehrzahl der Entenrennen (so meine Wahrnehmung) ist es überhaupt nicht erlaubt und nicht üblich,das die Enten getunt werden. Es gibt ja einen Anbieter, der die Enten vermietet. Dieser wird sich bedanken, wenn man ihm seine Enten tunt. Somit ist bei diesen Entenrennen eben schon der Faktor Glück der Ausschlaggebende.

Im übrigen hat der Regierungspräsident in Köln das Bonner Entenrennen gestoppt. Er war der Ansicht, dass es sich um eine Glückspiel/Lotterie handelt und der Veranstalter nicht die Voraussetzungen mitbrachte, die dafür notwendige Genehmigung zu bekommen.

Entenrennen, so wie sie landläufig durchgeführt werden, sind Glückspiele im Sinne des StGB - und daran ändert auch kein Enten-Tuning!



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