Gluecksspiel-Recht

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Lotterie & Recht

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Re: Lotteriekundenfang

geschrieben von Boris Hoeller am 17.08.2004 um 10:14:38

»Ich bin nun sehr verunsichert, in wieweit muss ich jetzt reagieren und in welcher Form? Auf keinen Fall habe ich jemals eine Bestellung für eine Lotterie aufgegeben. Die 35 Euro monatlich habe ich nicht übrig, aber eine Rechtsschutzversicherung habe ich auch nicht. Was soll ich tun?«

Um definitiv herauszufinden, wer die Verantwortlichen für dieses Geschäftsgebahren sind, ist es stets empfehlenswert ersteinmal zuzuwarten, ob man tatsächlich Spielunterlagen zugesandt bekommt. Wenn das so ist, dann haftet jedenfalls die NKL am Ende, sollte sich der ominöse Kundendienst nicht ermitteln lassen. Einen Verstoss gegen Fernabsatzrecht kann wohl angenommen werden. Der Unternehmer ist stets beweisbelastet für das Vorliegen aller Voraussetzungen eines wirksamen Vertragschlusses.

Es gibt mehrere Wege sich zu wehren, entweder einen Mitbewerber der NKL oder einen Verbraucherschutzverband informieren, die haben nämlich das Recht solches Geschäftsgebahren zu untersagen, soweit es sich beweisen läßt.

bonngruesse
Boris Hoeller




»Freundliche Grüße und besten Dank für Ihren Rat«

»"Bine"«


  • Lotteriekundenfang - Bine - 12.08.2004 19:43:16
    • Re: Lotteriekundenfang - Boris Hoeller - 17.08.2004 10:14:38

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