Gluecksspiel-Recht

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Lotterie & Recht

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Re: Verlosungen

geschrieben von Boris Hoeller am 18.08.2004 um 10:15:18

»»»Nehmen wir einmal an ich Verlose etwas(Autos,Puppen)im Internet für 5euro das Los und dies jeden Tag oder jede Woche. Was muss ich hierfür beanttragen ««


»»Lotteriegenehmigung (aber sehr problematisch für Privatperson)««

»Ich denke das wird nahezu unmöglich sein für eine Privat-Person. «
»Auch bei der Verlosung übers Internet, wird eine Genemigung praktisch unmöglich machen. In diesem Fall wird § 13 hin oder her ja wohl das Innenministerium des jeweiligen Bundeslandes zuständig sein, da dadurch ja Grenzen der Kommune, des Landkreis, ja des Bundeslandes überschritten werden.«

Das ist aber nicht problematisch, weil diesen Beschränkungen Rechnung getragen werden kann.

bonngruesse
Boris Hoeller



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