Gluecksspiel-Recht

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Verlosung Gewinnspiel Recht

geschrieben von Simon am 22.02.2010 um 21:58:52

Hallo,

ich möchte im Internet und bei Veranstaltungen (getrennt)
Gutscheine im Gesamtwert von bis zu 500 Euro verlost.

Einzige Bedingung der Teilnahme das Ausfüllen der Adresse.

Wie sollte man das Kind nennen und ab wann muss man es wo anmelden?
Was sollte alles auf eine solche Teilnahmekarte drauf?
Wäre eine als Bedienung Frage sicherer?

Dies soll keine Rechtsempfehlung/beistand sein aber dies hier wäre doch etwas viel für eine solche Karte oder:

Teilnahmebedingungen: Teilnahmeschluss ist der xx.xx.2010. Über die Gewinne entscheidet das Los. Die Ziehung der Gewinner erfolgt unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Die Gewinner werden schriftlich verständigt. Mehrfachgewinne sind ausgeschlossen. Die Teilnahme ist unabhängig vom Kauf eines Produktes oder der Inanspruchnahme einer Dienstleistung. Gewinnen können nur Teilnehmer, die ihre persönlichen Daten korrekt in der Registrierung angeben und unter ihrer Inlandsadresse kontaktiert werden können, sowie die Frage richtig beantwortet haben.. Mitarbeiter der xx und deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen Übertragung an Dritte oder Rechtsnachfolgen sind ausgeschlossen. Gewinne werden nicht in bar abgelöst. Alle mit dem Gewinn verbundenen Steuern, Abgaben und Gebühren tragen die Gewinner. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Durch Ausfüllen und Übermitteln der Gewinnspiel-Registrierung stimmt der Teilnehmer zu, dass xx seine personenbezogenen Daten zum Zweck der Durchführung des Gewinnspiels verarbeitet und verwendet und den Name sowie Wohnort im Falle eines Gewinnes veröffentlicht werden dürfen. Weiterhin stimmt der Teilnehmer zu, dass an die angegebenen (E-Mail)-Adresse mit interessanten Informationen unentgeltlich zugesandt werden darf. Diese Zustimmung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden.

Gruss
Simon


  • Verlosung Gewinnspiel Recht - Simon - 22.02.2010 21:58:52

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