Gluecksspiel-Recht

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Re: Geschicklichkeitsspiel im Internet legal?

geschrieben von Steffen Koch am 18.11.2004 um 08:23:26

»Hallo«

Hallo Gregi,

»Die restlichen 50 Eurocent behalte ich als Veranstalter.«
»Ist sowas legal?«


dünnes Eis.
In dem Moment, wo Teilnehmer einzahlen um aus dem Eongezahlen was gewinn zu können und dann dabei noch Glück im Spiel ist (wie immer Auslegungssache) kann es eng werden, wenn eine Klage ins Haus kommt.


»Solche Spiele gibt es nämlich bereits z.B. www.gameduell.de«

Mal sehen, ob es das Angebot in dieser Form noch in einem halben jahr gibt.

Gruß Steffen



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