Gluecksspiel-Recht

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Re: auch Verlosung innerhalb Verein/Club genehmigungspflichtig ?

geschrieben von Rüdiger Bodemann am 26.11.2004 um 10:32:35

Hallo,

Glücksspiele unterscheiden sich von Gewinnspielen insbesondere darin, dass bei ersteren ein Einsatz gefordert wird. Bei Gewinnspielen ist die Teilnahme dagegen grundsätzlich ohne Einsatz möglich.
Glücksspiele unterscheiden sich von Geschicklichkeitsspielen darin, dass bei letzteren die Entscheidung über Gewinn oder Verlust maßgeblich vom Geschick und gerade nicht vom Glück der Teilnehmer abhängt. Für die Teilnahme ist bei beiden Spielformen jedoch ein Einsatz erforderlich.
Möchtest Du von den Teilnehmern einen Einsatz verlangen, und die Entscheidung über Gewinn oder Verlust hängt maßgeblch vom Zufall ab, so liegt ein Glücksspiel vor, zu dessen Durchführung Du grundsätzlich der Erlaubnis der zuständigen Behörde bedarfst.

Gruß,
Rüdiger Bodemann

»Hallo Leute,«

»habe schon ein wenig im Forum gelesen und so einiges erfahren.«
»Der Unterschied zw. Gewinn- und Glücksspiel ist mir noch nicht ganz klar, aber wenn ich meine Frage stelle, wisst Ihr worum es geht.«
»Wenn ich einen Verein/Club gründe, der lediglich ein Ziel hat, und zwar von geringen mtl. Beiträgen (3,00 EUR) zu 100% Waren zu kaufen und diese mtl. unter allen Mitgliedern zu "verlosen". Grundsätzlich ist es ja nichts anderes als bei einer Privatkundenbank, die so ein Gewinnsparen veranstalten.«
»Ich denke in dieser Konstellation wäre es für mich Glücksspiel. Wenn ich nun die Auslosung vom Geschick der Mitglieder abhängig mache, würde das evtl. ausreichen um es zu einem Gewinnspiel zu machen ? Der Club/Verein wäre auch öffentlich. Jeder könnte Mitglied werden. Die rechtlichen Sachen zur Gründung fehlen mir zwar auch noch, aber darüber informiere ich mich wenn ich über die Verlosung genauer bescheid weiß. Ohne dies lohnt sich der Club/Verein nicht.«

»Bin dankbar für alle Hinweise.«



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