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TV-LOOSER

geschrieben von ecky am 18.02.2005 um 19:39:52

Komisch....Antworten erhalte ICH ! bisher immer DONNERSTAGS!...und dann solche...die ICH so gar nicht angefordert HATTE.
Sie haben uns gebeten, Ihnen die Einzelheiten des zwischen Ihnen und uns geschlossenen Vertrags mitzuteilen. Dem kommen wir hiermit heute gerne nach und führen die bei uns eingetragenen und festgehaltenen Daten auf:

Ihre Anmeldung zum Jahresabonnement erfolgte unter Angabe Ihrer kompletten persönlichen Daten (wie Name, Adresse, Geburtsdatum, Email-Adresse etc.). Aus Sicherheitsgründen wird ebenfalls die von dem jeweiligen Provider vergebene IP-Adresse des Computers mitprotokolliert. Diese wird nur einmalig pro Einwahlvorgang im Internet vergeben und ist somit genau zurückverfolgbar.

Erst nach aktivem Setzen eines Hakens, um die Teilnahmebedingungen zu akzeptieren, wurde Ihre Anmeldung zum Jahresabonnement von TV Winner durch nochmaliges Bestätigen durchgeführt.

In Form einer Email haben wir sofort nach dieser erfolgten Anmeldung, Ihnen die Bestätigungsmail mit den Informationen an die eingetragene Email-Adresse versandt. Ein paar Tage vor Erhalt des Gewinnspielmagazins TV Winner haben wir Ihnen ein Bestätigungsschreiben per Post zugesandt.

Nach Erhalt des Gewinnspielmagazins TV Winner haben wir Ihnen eine Woche Widerrufsfrist eingeräumt, in der eine Stornierung Ihrer Anmeldung kostenfrei möglich war.

Schliesslich haben wir unsere Leistung des Jahresabonnements knapp zwei Wochen später in Rechnung gestellt.

Hier Ihre bei uns gespeicherten Daten:

Kundennummer: 601072624
Datum der Registrierung: am Fr 24.12.2004
Datum der Anmeldung zum Abo: am Fr 24.12.2004
Email-Adresse: ecky@rvbrake.de
IP-Adresse: wird mitprotokolliert und die hinterlegten Daten werden im Bedarfsfall beim Provider angefordert
Vorname / Name: Ecky Wenzel
Strasse / PLZ / Ort: Timmendorfer Str. 13A in 33729 Bielefeld
Telefonnummer: 01727431472
Geburtsdatum: Fr 01.02.1952
Bestätigungs-Email: am 24.12.2004
Bestätigung per Post: am 29.12.2004
Versand des 1. Heftes: am Do 30.12.2004
Kündigung erfolgte zum: Sa 14.01.2006



Rechnungsnummer: TV2005090583
Versand der Rechnung: am Do 20.01.2005

TV Winnerverlagsgesellschaft GmbH
Hypo Vereinsbank Hamburg
BLZ: 200 300 00
KTO: 437541
Verwendungszweck: Rg-Nr. TV2005090583 / Kd-Nr. 601072624


Rechtliche Hinweise:

Bei der Registrierung wurden Sie im Rahmen der Teilnahmebedingungen auf die
Laufzeit des Abonnements, die Kosten des Jahresabonnements, die
Kündigungshinweise sowie die Widerrufsfrist informiert, hier noch mal der
Text:

"Ich erhalte die nächste verfügbare Ausgabe von TV Winner kostenlos zum
Test. Als Dankeschön für mein Interesse erhalte ich einen Reisegutschein im
Wert von 100,- Euro. Lasse ich 7 Tage nach Erhalt der 1. Ausgabe nichts von
mir hören, erhalte ich TV Winner zunächst für 12 Ausgaben zum Preis von 5,-
Euro pro Ausgabe. Der Betrag wird einmal jährlich im Voraus berechnet. Das
Abonnement verlängert sich um weitere 12 Ausgaben, wenn es nicht 14 Tage
nach Erhalt der 10. Ausgabe gekündigt wird. Mit der Übersendung dieses
Formulars erkläre ich mich damit einverstanden, von der TV Winner
Verlagsgesellschaft mbH und ihren Kooperationspartnern zukünftig per
E-Mail-Newsletter und/oder telefonisch Werbeinformationen zu erhalten. Ich
kann dieses Einverständnis jederzeit gegenüber TV Winner Verlagsgesellschaft
mbH widerrufen."

Es ist durch Setzen des Hakens und der Bestätigung ein rechtsgültiger
Vertrag zwischen Ihnen und der TV Winner Verlagsgesellschaft mbH zustande
gekommen. Daher sind Sie zur Zahlung des vereinbarten Mitgliedsbeitrages
vertraglich verpflichtet.

Ein Abonnement ist rechtlich gesehen ein Ratenlieferungsvertrag gem. § 505
BGB. Da dieser unter Abwesenden abgeschlossen wurde, gelten dafür zusätzlich
die Regeln über Fernabsatzverträge, §§ 312 b ff. BGB.

Schriftform ist zwar vorgeschrieben bei Ratenlieferungsverträgen gem. § 505
BGB. Dies gilt allerdings nur, wenn die Kosten, die bis zu einer ersten
möglichen Kündigung verursacht werden, mehr als 200 EUR betragen (sogenannte
Bagatellklausel, § 505 Abs. 1 Satz 2 BGB in Verbindung mit § 491 Abs. 2 Nr.
1 BGB). Bei TV Winner liegen die Kosten bei 60 EUR für das Jahresabonnement;
der Vertrag fällt also unter die Bagatellklausel und ist daher nicht in
Schriftform darzulegen.

Die Bagatellklausel sorgt auch dafür, dass kein Widerrufsrecht nach § 355
BGB besteht.

Auch das bei Fernabsatzverträgen gem. § 312 d BGB in Verbindung mit § 355
BGB grundsätzlich bestehende Widerrufsrecht gilt ausnahmsweise wegen § 312 d
Abs. 4 Nr. 3 BGB nicht, da es sich bei der vereinbarten Leistung um die
Übersendung von Zeitschriften handelt.

Der Vertrag ist online nach den Regeln über Fernabsatzverträge (§§ 312 b ff.
BGB) zustande gekommen, er liegt nicht in schriftlicher, sondern nur in
elektronischer Form vor und ist auch ohne persönliche Unterschrift gültig.
Insofern können wir Ihnen diesen nicht in Kopie zur Verfügung stellen.

Generell gilt in Deutschland zwischen einem Unternehmen und einem
Verbraucher ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. Der Kunde muss darüber
ordnungsgemäß (wie oben im bereits erhaltenen Bestätigungstext) belehrt
werden.

Ausnahmen zur der 14-tägigen Frist sind Fernabsatzvertraege über die
Lieferung von Zeitschriften, die z.B. im Internet oder am Telefon
geschlossen wurden und die auch ohne Unterschrift gültig sind. Hier besteht
in Deutschland kein Widerrufsrecht. Dies wurde im BGB in § 312d Abs. 4 Nr. 3
durch den Gesetzgeber festgelegt. Die TV Winner Verlagsgesellschaft mbH ist
daher nicht gesetzlich verpflichtet ein Widerrufsrecht zu gewähren, dennoch
hat jeder Kunde die Möglichkeit eingeräumt bekommen, seine Entscheidung
erneut zu überdenken. Hierfür ist ein Widerrufsrecht innerhalb von 7 Tagen
nach Erhalt des Magazins eingerichtet worden.



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