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Lotterie & Recht

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Re: Entenrennen - pfiffige Idee oder doch Lotterie

geschrieben von Peter am 07.04.2004 um 20:32:19

>Aber: wo kein Kläger (bzw. Staatsanwalt) da kein Richter.«

Da hast du natürlich recht, nach dem Rechtsmaßstab kann ich mir in Deutschland natürlich alles erlauben...

Es ist aber schon heftig, dass man mit einer (evtl. nicht genehmigten) Veranstaltung eines Entenrennens, sich selber, aber auch alle unbedarften und ahnungslosen Teilnehmer in eine latent strafrechtliche Bedroullie bringt. Ich habe für mich die Überlegungen zur Veranstaltung eines Entenrennens bei uns im Ort vorest adacta gelegt. Das ist mir dann doch etwas zu schwammig, mich drauf zu verlassen, dass mich schon keiner anzeigen wird...

Gruß
Peter



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