Gluecksspiel-Recht

| 971 Beiträge | Archiv | Suche |
| Zurück zur Hauptseite | Impressum |

Lotterie & Recht

Das Forum


Zurück zum Forum


Re: Verlosung von Sachgegenständen innerhalb eines Club

geschrieben von bern am 21.03.2005 um 23:37:16

»-Benötige ich für die Verlosung von Sachgegenständen innerhalb meines Club, Lose müssen gekauft werden(nur Mitglieder), Lose werden durch einen Notar gezogen, eine Genemigung?«

Höchstwahrscheinlich ja!

»- wie deffiniert sich "nicht öffentlich"?«

Die Stadt Hambug definiert z.B. eine Lotterie/Ausspielung/Glückspiel mit mehr als 8 Teilnehmern als öffentlich.

»- darf ich Werbung für meinen Club machen?«

Für den Club ja, für eine genehmigte Lotterie auch, wenn der Club aber nicht genehmigtes Glückspiele veranstaltet, würde ich dafür keine Werbung machen.



Auf diesen Beitrag antworten

Name: 
E-Mail: 
 E-Mail-Benachrichtigung bei weiteren Beiträgen zu diesem Thema
 E-Mail-Adresse im Forum anzeigen
Titel: 
Nachricht: 
PIN