Gluecksspiel-Recht

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Re: Glücksspiel - Gewinnspiel - Verdienst ... Bahnhof ??!!

geschrieben von bernd am 02.04.2005 um 19:04:49

Die Losbude auf der Kirmes ist gem. Gewerbeordnung erlaubt, also kann der Schausteller innerhalb des durch die Gewerbeordnung vorgegebenen Rahmen damit auch Geldverdienen und davon leben.

Ich kann ja auch ein Glücksspiel durchführen und von dem Gewinn leben. Ich muss mir vorher nur eine Genehmigung durch die zuständigen Behörden holen. Dann ist das alles kein Problem. Ob ich die Genehmigung bekomme ist eine andere Frage...



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