Gluecksspiel-Recht

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Re: Gewinnspiel bei einer Sponsoringkampagne

geschrieben von Bernd am 14.06.2005 um 17:58:00

»Unter alle Sponsoren/Spendern (unabhängig von der Höhe des Sponsoringbetrags) sollen an dem gewinnspiel um dieses Wellness-Wochenende teilnehmen.«
»Gibt es da rechtliche Bedenken? oder gibt es andere Aspekte, die ich bedenken muss?«


Ja, da gibt es höchstwahrscheinlich rechtliche Bedenken. Das wird wohl eine genehmigungspflichtige Ausspielung sein. Der Spendenbetrag wird wohl wie ein Teilnehmerbeitrag gewertet werden, selbst wenn es nicht draufankommt wie hoch die Spende ist. Besser ist das ganze anzumelden, bzw. das mit der örtlichen Genehmigungsbehörde absprechen.



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