Gluecksspiel-Recht

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Dienstleistung Glücksspiel

geschrieben von Michael Schrieder am 06.07.2005 um 09:30:09

Guten Tag,

mache ich mich strafbar, wenn ich als Dienstleister übers Internet und per Post Tippscheine, Gewinnzahlen usw. von Personen die in Deutschland leben annehme und für diese die entsprechenden Tippscheine in Frankreich bei der entsprechenden Lotterieannahmestelle abgebe???

Danke für eure Hilfe
Gruß Michael


  • Dienstleistung Glücksspiel - Michael Schrieder - 06.07.2005 09:30:09

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