Gluecksspiel-Recht

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Re: Unterschied zwischen Gewinnspiel und Glückspiel?

geschrieben von Bernd am 24.04.2004 um 19:41:57

»Hallo.«
»Ich würde gerne mal genau erfahren, welche Unterschiede zwischen Gewinn-/Glückspiele sind.«

Grob gesagt: Glückspiel i.S. StGB ist immer dann gegeben, wenn das Ergebnis vom Zufall abhängig ist, es öffentlich ist, die Teilnehmer einen Beitrag leisten und es etwas zu gewinnen gibt. Fehlt eine dieser Komponenten ist es kein Glückspiel i.S. StGB.

»Also ein bekannter meinte, dass ein Gewinnspiel nur auf Kostenloser ebene ein Gewinnspiel ist und ein Schachspiel gegen Geld unter das Glückspiel fallen würde, stimmt das?«

Bzgl. des kostenlosen Gewinnspiel hat dein bekannter recht. Bzgl. des entgeltlichen Schachspiels natürlich nicht, da das Ergebnis des Schachspiels ganz maßgeblich vom Geschick, Logik etc. der einzelnen Mitspieler und überhaupt nicht vom Zufall abhängig ist. Ein entgeltliches Schachspiel ist in keinem Fall ein Glücksspiel.

»Ich meine man nehme 9-Live man ruft eine "kostenpflichtige" Nummer an und nimmt wenn man Glück hat an dem Spiel teil.«

Das ist in der Tat umstritten. Zum einen hat 9Live jetzt ja Fragen und Geschicklichkeitsspiele mit aufgenommen. Und zum Anderen argumentiert 9Live mit dem Argument, dass ein Anruf nicht teurer ist als eine Postkarte. Somit ist es tatsächlich ein Gewinnspiel und kein Glücksspiel, obwohl das z. Zt. sehr stark diskutiert wird.
»Das ist ja auch ein Gewinnspiel und kein Glückspiel.«


»Worauf ich eigentlich heraus will.«

»Nehmen wir an, ich erstelle ein Projekt, bei dem der User virtuelles Guthaben aufladen kann und dann mit eigener Kraft und Kunst (z.B. Schach) um echtes Geld spielen kann.«

»In welchen Bereich fällt das?«

Wenn dass Element Zufall gekillt ist (und beim Schach spielt der Zufall keine Rolle), dann ist es kein Glücksspiel und wird wohl unproblematisch sein.

»Wär super, wenn ich hier mal eine wenigstens 99%ige Antwort bekomme :-)«

Gruß

Bernd



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