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Re: Veras Glücksratgeber / Belästigung durch Zeitung / Wie wird man die wieder los?

geschrieben von Riko Wolny am 04.07.2006 um 13:49:14

Hallo Jeanette,

das ist nicht ganz richtig, was du schreibst. Die Unterschrift ist nicht maßgebend für einen Vertrag.
Es gibt jede Menge Arten an Verträgen, beispielsweise
auch (fern)mündliche Verträge. Verträge sind nicht nur gültig, wenn sie auf dem Papier stehen. Sie brauchen keine besondere Form, können auch durch schlüssiges Handeln oder mündlich zu Stande kommen. Voraussetzung ist nur: Zwei Parteien sind sich darüber einig, wer die Vertragspartner sind und welche Leistung für welche Gegenleistung wann und wie erbracht werden soll. Sind diese Fragen geklärt, ist der Vertrag geschlossen und durchsetzbar.
Also, sei vorsichtig mit deinen Aussagen.
Meist gilt also der Spruch: "Ein Mann - ein Wort!"
Viele Grüße
Riko



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