Gluecksspiel-Recht

| 971 Beiträge | Archiv | Suche |
| Zurück zur Hauptseite | Impressum |

Lotterie & Recht

Das Forum


Zurück zum Forum


Re: Firma und Veranstaltung im Ausland

geschrieben von Funanimal am 04.07.2004 um 23:45:15

»»Kann eine ausländische Firma, die eine Lotterie/Glückspiel im Ausland durchführt und über das Internet Kunden wirbt in Deutschland belangt werden?««
»Die Veranstaltung von behördlich nicht genehmigten Lotterien ist verboten.«

Das ist mir klar. Nur wenn eine Firma in Dubai solche Glückspiele durchführt kann ja wohl kaum deutsches Recht gelten.


»»Wie sieht es aus, wenn die Firma eine Webseite (im Ausland)auch in deutscher Sprache betreibt?««
»Alles schon durchgenudelt - das wird bei derzeitiger Rechtslage wohl nicht lange funktionieren!«
Siehe oben. Ein deutsches Gericht kann doch da nichts machen. Auch die deutsche Polizei kann wohl nicht in Dubai Computer beschlagnahmen.

Wie seht Ihr das?



Auf diesen Beitrag antworten

Name: 
E-Mail: 
 E-Mail-Benachrichtigung bei weiteren Beiträgen zu diesem Thema
 E-Mail-Adresse im Forum anzeigen
Titel: 
Nachricht: 
PIN