Gluecksspiel-Recht

| 971 Beiträge | Archiv | Suche |
| Zurück zur Hauptseite | Impressum |

Lotterie & Recht

Das Forum


Zurück zum Forum


Re: Verlosung unter Spendern für Charity-Projekte

geschrieben von Bernd am 23.08.2006 um 09:35:20

»Glücksspiel (Ausspielung)«

»Wenn nicht genehmigt nicht legal. Warum? Weil ein Glückspiel genehmigungspflichtig ist - und das ist eindeutig ein Glückspiel bzw. eine Ausspielung. Das hat nun überhaupt nichts mit Spenden zu tun!«

»Kommt auf das Bundesland an. Wenn dann wird so etwas aber höhstwahrscheinlich nur lokal begrenzt genehmigt (Ort, max. Kreisgebiet...)«


PS: Das mit der Profitspanne für den Veranstalter kannst du sofort vergessen. Der Reinerlös muss zu 100% an den gemeinnützigen Veranstalter gehen.



Auf diesen Beitrag antworten

Name: 
E-Mail: 
 E-Mail-Benachrichtigung bei weiteren Beiträgen zu diesem Thema
 E-Mail-Adresse im Forum anzeigen
Titel: 
Nachricht: 
PIN