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Re: Strafvorschrift §284 Abs. 4 StGb. (Werben für Sport und Casino Wetten)

geschrieben von Bernd am 06.03.2007 um 19:05:39

Hi Tom! Danke für Deine Antwort.
Vielleicht habe ich mich ein wenig missverständlich ausgedrückt. Es ist mir sehr wohl bewusst das es auf den Serverstandort drauf ankommt. Daher ja auch mein Bitte in meinem Eingangsposting für Empfehlungen mögl. ausländischer Webhoster für anonymes hosting von .de Domains. Sinn und Zweck ist ein Umzug meiner .de Domain zu einem nicht deutschen Server!

Die Frage ist nur, ob sogen. "anonymes" hosting überhaupt von Nöten ist, da ich durhaus über ausländische Wohnsitze verfüge (diese Also auch im Impressum angeben könnte) , nichtsdestotrotz aber meinen gemeldeten Hauptwohnsitz in Deutschland nach wie vor bestand hat - und ich somit mögl. Weise mit meiner Webseite deutschem Recht unterliege...



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