Gluecksspiel-Recht

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@ alexandra Rechtsschutz Anwalt

geschrieben von Amsel am 02.08.2007 um 13:20:49

Hallo Alexandra, zur Information: bei mir hat die Rechtschutzversicherung ja gesagt. Ich habe eine Anwältin. Und zwar Punkt: Vertragsrecht Zivilrecht. Es geht bei vielen ja um irgendwelche "angeblichen" Verträge oder automatisch verlängerte Verträge trotz gescheiterter Kontaktaufnahme (Widerruf, Kündigung).

Allerdings wer eine ungerechtfertigte Forderung (Mahnbescheid vom Gericht) erhält, der kann auch ohne Anwalt widersprechen.

Wie viele schon sagten: auch Verbraucherzentrale oder Datenschutzbeauftragter die weiterhelfen könnten.

Wollte ich nur mal sagen. LG Amsel










»Hallo Amsel,«

»das Problem ist, dass es sich hier um "Glücksspiel" handelt und da greift keine Rechtschutzversicherung, zumindest war das die Aussage meiner Versicherung. Aber viel Glück, wenn Du es doch versuchst. Bei mir ist es nicht zum Inkasso gekommen, wie gesagt. Es waren nur leere Drohungen und seitdem ich nicht mehr reagiere, passiert gar nix mehr. Ich bekomme sogar nette Mails mit "Freitips" von Starlotto zum Geburtstag :-) Ich kann die nicht wirklich ernst nehmen und so viel ich weiß, ist es noch bei keinem zu einer Gerichtsverhandlung gekommen.«

»Grüße, Alexandra«



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