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neuer Lotteriestaatsvertrag und Automatenspiele

geschrieben von Sebastian am 09.01.2007 um 10:51:34

Hallo zusammen,

der Entwurf des neuen Lotteriestaatsvertrag sieht eine Erlaubnispflicht und Werbeeinschränkungen für öffentliches Glückspiel vor.
Das Recht der Genehmigung von Spielautomaten unterliegt jedoch hinsichtlich der Erlaubnis der Aufstellung der GewO, daher Bundesrecht. Hiervon ausgenommen sind nur Genehmigungen für Spielhallen (§ 33i GewO), die gem. Art. 74 I Nr. 11 GG nicht der konkurrierenden Gesetzgebung unterfallen.
In allen Beiträgen und auch im Erläuterungsbericht zum Entwurf des neuen Staatsvertrags ist zu lesen, dass sich der neue Lotteriestaatsvertrag nicht auf Automatenspiele bezieht, da hier Bundeskompetenz besteht. Dies ist wichtig zu wissen, da auch Automatenspiele auf die Definition des öffentlichen Glücksspiels des Entwurfs passen.
Das Bundesrecht (GewO) regelt aber nur die Erlaubnis der Aufstellung, nicht jedoch die Werbung. Bedeutet dies, dass die Werbung für Automatenspiele dem neuen Lotteriestaatsvertrag unterfällt oder ist die Werbung ein Annex zur gewerberechtlichen Erlaubnis und fällt aus dem neuen Lotteriestaatsvertrag heraus?

Viele Grüße


  • neuer Lotteriestaatsvertrag und Automatenspiele - Sebastian - 09.01.2007 10:51:34

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